Beitragsordnung
Grundlagen der Gültigkeit
Gemäß der Satzung des Lichtenrader Sportverein e.V. erhebt der Verein Beiträge von seinen Mitgliedern. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.
Höhe des Mitgliedsbeitrags
Ordentliche Mitglieder
Erwachsene | 180,00 € |
Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten, Rentner, Schwerbehinderte, Auszubildende (mit entsprechendem Nachweis) | 130,00 € |
Passive | 60,00 € |
Passive Mitgliedschaft als Schiedsrichter | beitragsfrei |
Zusätzliche Mitgliedschaften, die optional dazu gewählt werden können:
Freizeit & Fitness Mitgliedschaft | 120,00 € |
Beachhandball Mitgliedschaft | 90,00 € |
Beachhandball -Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten, Rentner, Schwerbehinderte, Auszubildende | 65,00 € |
Mitglieder, welche mehrere Mitgliedschaften nutzen möchten können diese zusätzlich abschließen. In diesem Fall ist immer der Beitrag der höheren Mitgliedschaft fällig zzgl. des ½ Beitrags der Zusatzmitgliedschaft.
Beispiel
- Erwachsenen Mitgliedschaft für Handball und Mitgliedschaft für Beachhandball:
180 € zzgl. ½ von 90 € = 225 € Jahresbeitrag - Freizeit & Fitness und Beachhandball:
120 € zzgl. ½ von 90 € = 165 € Jahresbeitrag
Form der Beitragsentrichtung
- Mitglieder überweisen den Beitrag nach Erhalt einer Beitragsrechnung
- im Falle von Rücklastschriften werden die entsprechenden Bankgebührendem Mitglied in Rechnung gestellt. Bei Nichtzahlung erfolgen 2 Mahnungen jeweils in Abständen von 4 Wochen nach Erstübersendung der Rechnung.
Die Mahngebühren betragen jeweils 5 €.
Änderung der Beitragsordnung
- Änderungen der Beitragsordnung werden vom Präsidium festgelegt.
Änderung der Mitgliedsbeiträge
- Eine Änderung in der Höhe der Beiträge ist mit einfacher Mehrheit durch die Mitgliederversammlung zu beschließen.
- Änderungen der Beitragsordnung sind den Mitgliedern schriftlich mitzuteilen.