Beitragsordnung
Grundlagen der Gültigkeit
Gemäß der Satzung des Lichtenrader Sportverein e.V. erhebt der Verein Beiträge von seinen Mitgliedern. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.
Höhe des Mitgliedsbeitrags
Ordentliche Mitglieder
Erwachsene | 180,00 € |
Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten, Rentner, Schwerbehinderte, Auszubildende (mit entsprechendem Nachweis) | 130,00 € |
Passive | 60,00 € |
Passive Mitgliedschaft als Schiedsrichter | beitragsfrei |
Zusätzliche Mitgliedschaften, die optional dazu gewählt werden können:
Freizeit & Fitness Mitgliedschaft | 120,00 € |
Beachhandball Mitgliedschaft | 90,00 € |
Beachhandball -Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten, Rentner, Schwerbehinderte, Auszubildende | 65,00 € |
Die Teilnahme am Sportkrabbeln und Mini-Ballspielgruppe ist nur möglich, wenn das Kind und mind. ein Elternteil passives Mitglied beim Lichtenrader Sportverein e.V. sind.
Mitglieder, welche mehrere Mitgliedschaften nutzen möchten können diese zusätzlich abschließen. In diesem Fall ist immer der Beitrag der höheren Mitgliedschaft fällig zzgl. des ½ Beitrags der Zusatzmitgliedschaft.
Beispiel
- Erwachsenen Mitgliedschaft für Handball und Mitgliedschaft für Beachhandball:
180 € zzgl. ½ von 90 € = 225 € Jahresbeitrag - Freizeit & Fitness und Beachhandball:
120 € zzgl. ½ von 90 € = 165 € Jahresbeitrag
Form der Beitragsentrichtung
- Mitglieder überweisen den Beitrag nach Erhalt einer Beitragsrechnung
- im Falle von Rücklastschriften werden die entsprechenden Bankgebührendem Mitglied in Rechnung gestellt. Bei Nichtzahlung erfolgen 2 Mahnungen jeweils in Abständen von 4 Wochen nach Erstübersendung der Rechnung.
Die Mahngebühren betragen jeweils 5 €.
Änderung der Beitragsordnung
- Änderungen der Beitragsordnung werden vom Präsidium festgelegt.
Änderung der Mitgliedsbeiträge
- Eine Änderung in der Höhe der Beiträge ist mit einfacher Mehrheit durch die Mitgliederversammlung zu beschließen.
- Änderungen der Beitragsordnung sind den Mitgliedern schriftlich mitzuteilen.